24.07.2007

Hallo Europa

Funkzeugnisse und bald auch Segelscheine muss man nicht mehr bei deutschen „Behörden“ machen. Mein RORC war plötzlich nicht mehr gültig, nur wegen einer roten Taste…
Jetzt habe ich meinen SRC von der Royal Yachting Association.
Kurse in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Wien, Zürich Dresden, Ried i. Innkreis
Alternativ zum deutschen UKW-Schein bietet die Bootsfahrschule Dresden-Leipzig Kurse für das englische SRC- Zeugnis an. Der Kurs ist in Englisch und dauert einen ganzen Tag (9.00 - 18.00 Uhr), bei Bedarf mit deutscher Übersetzung. Die Prüfung findet am selben Tag statt, und besteht aus praktischen Tests während des Unterrichts und einem Theorie-Fragebogen: es sind 15 Fragen in 30 Minuten zu beantworten, davon 13 "multiple choice" Fragen. Danach Ausstellung des Scheins durch die Royal Yachting Association (RYA). Der RYA-Schein ist international anerkannt.
Vorteil: Geringer Zeitaufwand bei geringeren Kosten, kein Prüfungsstress. Wir können uns auf das für die echte Praxis wichtige Funken in Englisch konzentrieren.
Wenn Sie das NATO-Alphabet (Alpha, Bravo, Charlie, usw.) beherrschen, geht alles viel leichter. Auch eine Tabelle mit den wichtigsten Funksprüchen in Englisch ist dabei, so dass ihr euer Englisch testen könnt. Also runterladen und vorab auswendig lernen!

UKW-Betriebszeugnis - SRC (Short Range Certificate)
Alle Sportskipper müssen dieses Zeugnis erwerben, da es für die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheits-Funksystem (GMDSS - Global Maritime Distress and Safety System) auf UKW benötigt wird. In Deutschland (ab 2008), Kroatien und Frankreich besteht für den Skipper die Funkzeugnispflicht, sobald ein Funkgerät an Bord ist.

Allgemeines Funk-Betriebszeugnis - LRC (Long Range Certificate)
Beinhaltet das SRC. Ein Wochenende, der erste Tag ist der SRC-Teil. Mit diesem Zeugnis ist es möglich, am Seefunk über alle Wellen UKW/KW/GW und Satelliten teilzunehmen. Das bedeutet: weltweites Funken.

UKW-Binnenschifffahrts-Zeugnis (UBI)
Dieses Zeugnis sollte abgelegt werden, wenn im Binnenbereich gefunkt werden soll. Da hier auch das Mobiltelefon funktioniert, ist dieser Schein nicht zwingend notwendig. Im Kombilehrgang (SRC+UBI) können beide Scheine erworben werden. Wer allerdings den alten RORC hat, benötigt UBI nicht.