23.11.2011

Knoten oder Knoten...?

Was eigentlich sind Knoten? Zum einen ist dies ein Geschwindigkeitsmaß. Die Geschwindigkeit von Seeschiffen wird in Knoten angegeben, auf Binnengewässern nimmt man km/h. Ein Knoten (kn) entspricht einer Seemeile pro Stunde, also 1,852 km/h.
Zum anderen aber und vor allem Dingen gibt es die Schifferknoten. Als Schifferknoten (Seemännische Knoten, Segelknoten, Steke) bezeichnet man Knoten, die eine besondere Bedeutung für den Betrieb von Schiffen haben. Das "Stecken" solcher Knoten ist wesentlicher Ausbildungsbestandteil von Seeleuten und Sportschiffern. Ziel der Knotenkunde als Teil des Kodex der Seemannschaft ist es, einen Satz von zuverlässigen Knoten zu beherrschen, die einerseits sicher halten, andererseits wieder lösbar sind, auch wenn sie unter starker Last standen oder nass geworden sind. Außerdem sollten sie schnell und einfach zu knüpfen und zu prüfen sein.
Zu Lehr- und Dekorationszwecken wird die Knotentafel verwendet. Oftmals werden diese in Form eines Wandbretts oder einer Wand-Vitrine aus edlem Holz mit polierten Metall-Beschlägen gefertigt. (Quelle: Wikipedia)

Um die Schifferknoten geht es nachstehend. Markus Wichmann hat auf seinen Webseiten einige Verfahren zum Knüpfen von Knoten hervorragend beschrieben. Auch hat er hierzu Videos erstellt, welche ich nachstehend eingebunden habe.

Stecken eines Achtknotens (Flämischer Knoten)
Der Achtknoten dient primär dazu, das Ausrauschen eines losen Ende zu verhindern. Er ist sehr einfach zu stecken und leicht wieder zu lösen. Praxisbeispiele zur Verwendung des Achtknotens wären die Sicherung einer Schot vor dem Ausrauschen aus einem Taljenblock oder einer Leitöse. Generell sind die Tampen einer Schot mit einem Achtknoten zu sichern. Der Achtknoten ist ein wichtiger Basisknoten für weitere Knotenvarianten.
Schritt 1:
Zuerst ein Auge legen und das freie Ende erst über
und dann unter die stehende Part führen.
Schritt 2:
Das Freie Ende wird nach oben geführt und durch das
Auge gesteckt. Anschließend den Knoten festziehen.


Klampe belegen
Die korrekte Belegung ist Voraussetzung für schnelles Fieren und Abwerfen von Leinen die auf Zug sind.
Verwendungszweck:
- Befestigen eines Festmachers an einer Klampe
- Verbindung von rutschigem oder bewachsenem Tauwer
Schritt 1:
Rundtörn in Zugrichtung der Leine so dass die laufende Part die feste beklemmt.
Schritt 2:
Die laufende Part je nach Stärke der Leine und Größe der Klampe achtförmig um die Klampe kreuzen.
Schritt 3:
Kopfschlag stecken und sicherstellen, dass Leinen parallel und unter kreuzender Leine liegen.


Stecken eines Kreuzknoten



Stecken eines Palstek
Der wohl bekannteste Knoten der Seefahrt. Er zieht sich auch unter höchster Belastung nicht zu. Verwendungszweck:
- Verbinden zweier Seile
- Knoten fester Augen zum Festmachen des Bootes an einem Poller
1. Schritt:
Überhandtörn legen und loses Ende so lang lassen wie die Schlaufe groß werden soll
2. Schritt:
Die Schlaufe Formen und das loses Ende von untern durch den kleinen Törn schieben.
3. Schritt:
Das lose Ende um die stehende Part herumführen und von oben durch den kleinen Törn nach unten führen.
4. Schritt:
Knoten ausformen (loses Ende ungefähr so lang wie Schlaufe groß ist) und festziehen.


Stecken eines Roringstek
Der Roringstek ist eine Variante des Rundtörns mit zwei halben Schlägen. Er wird vor allem dann verwendet, wenn das Tauwerk feucht, bewachsen oder rutschig ist. Der Roringstek hält noch zuverlässiger, ist aber dennoch leicht zu lösen. Er verhindert Schamfilen zwischen Knoten und Objekt und schont daher das Material.
Verwendungszweck:
- Befestigung von Tauwerk an Pollern, Ringen und Stangen
- Vertäuen eines Bootes
Schritt 1:
Mit losem eine einen Törn legen, dann einen halben Schlag und das Ende wieder durch den Törn führen.
Schritt 2:
Einen weiteren halben Schlag durchführen und den Knoten festziehen.


Rundtörn mit zwei halben Schlägen
Der Rundtörn verträgt gleichmäßigen und ungleichmäßigen Zug aus verschiedenen Richtungen und ist daher ideal als Festmacherknoten.
Verwendungszweck:
- Befestigung von Tauwerk an Pollern, Ringen und Stangen
- Überbordhängen von Fendern
- Belegen eines stark unter Spannung stehenden Festmachers
- Vertäuen eines Bootes
Schritt 1:
Loses Ende um Fixpunkt (Ring, Reling) führen und Törn legen.
Schritt 2:
Halber Schlag um die stehende Part führen.
Schritt 3:
Einen zweiten halben Schlag führen und Knoten festziehen.


Schotstek
Verwendungszweck:
- Verbindung zweier ungleich Langer Leinen
Schritt 1:
Mit der dicken Leine eine Buchte legen.
Schritt 2:
Die zweite Leine von unten nach oben durch die Bucht führen.
Schritt 3:
Das Ende um die Bucht herumlegen und unterstecken.


Doppelter Schotstek
Verwendungszweck:

- Verbindung zweier sehr ungleich Langer Leinen
- Verbindung von rutschigem oder bewachsenem Tauwer
Schritt 1:
Mit der dicken Leine eine Buchte legen.
Schritt 2:
Die zweite Leine von unten nach oben durch die Bucht führen.
Schritt 3:
Das Ende zweimal um die Bucht herumlegen und unterstecken.


Stecken eines Stopperstek
Verwendungszweck:

- Verminderung des Zuges eines Festmachers, einer Ankertrosse oder Schotes durch Befestigung und Beklemmung einer Leine
- Klarieren eines sich bekneifenden Überläufers an einer Winsch
Schritt 1:
Halben Schlag und daneben einen Rundtörn legen.
Schritt 2:
Die laufende Part gekreuzt darüber legen und einen zweiten halben Schlag anfertigen.

16.10.2011

schönes Bild und wieder mal der lästige DSV…



Es ist jetzt DSV-Beschluss , die Anpassungsprüfung (AP) für den RYA SRC und für andere " nicht allgemein anerkannte " SRC (niemand weiß welche das sind) abzuhalten.

Entgegen meiner letzten Email, mit dem Angebot je eine AP in HH und in München schon Anfang November zu organisieren, empfehle ich allen die ein RYA SRC haben, die AP nicht zu machen, da immer noch eine Verhandlung / Verfahren in HH vor dem Verwaltungsgericht anhängig ist, dessen Ausgang ungewiss ist.

Die Segelsaison ist eh schon gelaufen, niemand wurde wg. des RYA SRC bestraft, und ich bin ganz entspannt, dass dies auch in der nächsten Saison nicht anders sein wird..

Klar bietet der DSV die Prüfung an, denn er kriegt ja gutes Geld dafür und er ist ein "einnehmendes Wesen". Aber ich bin mir sicher, dass sich vor Gericht herausstellen wird, dass der RYA SRC in Deutschland gültig ist, wie er ja auf der ganzen Welt anerkannt ist. Es gibt kein Land außer Deutschland das diesen Schein nicht anerkennt.

All ships, all ships, all ships
noch mal zwei Mails von RYA-SRC Inhabern:
Käpt'n M schreibt:
Guten Morgen,
mich wunderte, was ich da höre, äh lese. Ich habe mich auch noch ausgiebig informiert und die einzigen die den RYA-SRC nicht mögen ist der DSV. Der Wasserschutzpolizei ist das schlichtweg egal. In ihren Regeln steht, dass ein SRC benötigt wird. Ich habe deshalb direkten Kontakt gesucht, da der Vercharterer dieses letzten Sommer wollte. Auch jetzt Absegeln konnte ich den Schein vorlegen und es störte niemanden.
War der jenige denn vielleicht in Binnengewässern unterwegs?
Ende
zweite Mail:
Hi,
ich habe auch das RYA-SRC bei dir erworben, und denke dass es „erwischte“ Besitzer tatsächlich auf eine Klage ankommen lassen sollten.
Das durchaus vergleichbare, aktuelle PAY-TV-Urteil bezieht sich auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte gegen den Grundsatz des freien Dienst-leistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen (Rechtssachen C-403/08 und C-429/08). (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-403/08)
Das würde ein Gericht mit Sicherheit auch auf das RYA-SRC anwenden.
cheers

Quellen: Bild – Helge Nug, Text – Dr. Klaus Schneider

Frage: Für wen ist der DSV eigentlich da?

02.05.2011

südliche Ägäis im April 2011



An dieser Stelle möchte ich noch einmal den sehr guten Service in den Marinas hervorheben. Die Häfen sind modern eingerichtet, sehr sauber, die Leute sind nett, hilfsbereit und zuvorkommend. Ich würde jederzeit wieder in den Gewässern der Türkei segeln…

13.04.2011

Frühjahrstörn 2011

  1. Quelle: Bilder von Hans-Bruno Rosenberger                   
  2. Neu ist der Link: Registrieren und Leben retten – bitte unterstützt diese Aktion
  3. Ein ausführlicher Bericht kommt natürlich nach unserem Törn.

02.03.2011

Etwas Lustiges nebenher…

Entgegen aller Behauptungen der RYA SRC sei in Deutschland nicht gültig (überall sonst auf der Welt sind britische Scheine gültig) macht der DSV jetzt bei der "Anpassungsprüfung " einen Rückzieher und sagt, dass es diese Prüfung doch nicht geben würde und empfiehlt den DSV Schein zu machen (es liegt mir die schriftliche Aussage des DSV-PA HH Vorsitzenden Pöhlmann vor). Natürlich dürfen sie das empfehlen und der Grund dass es die "Anpassungsprüfung" nicht geben wird ist auch klar. Ich habe es auch immer gesagt:

es gibt keine rechtliche Handhabe für eine solche Anpassungsprüfung. Alles was bisher kam waren Presseerklärungen ohne jegliche Rechtskraft.

Ihr habt mit dem RYA SRC ein Seefunkzeugnis nach den internationalen Radio Regulations und nach den Empfehlungen der europäischen Organisation CEPT ausgestellt.

Auch auf eine Anzeige hin (Waschpo Heiligenhafen) gab es keine Reaktion der Wasser-und Schifffahrtsdirektion, die den Fall dem zuständigen Herrn Schwarz des BMVBS weiterleitete und von dort kam nichts, angeblich war alles noch unklar. Alle involvierten Institutionen verbreiten seit fast 4 Jahren, der RYA- SRC sei in Deutschland ungültig, drohen eine Anpassungsprüfung an und verabschieden dafür sogar einen Fragenkatalog. Und jetzt heißt es : April April, es gibt doch keine Anpassungsprüfung. Ein Trauerspiel, wie so oft in der Politik !!

Man will die Wassersportler verunsichern, damit sie brav ihre Prüfungsgebühren dem DSVc zuführen, denn nur darum geht es ja. Von der Sache her ist der RYA SRC wie alle englischen Scheine den DSV-Scheinen SKS,.SSS, SHS und auch SRC hoch überlegen, und alle Welt, die sich hier etwas auskennt, lacht über das dt. "Führerschein(un)wesen".

Ich kann zwar keine Garantien abgeben, bin aber überzeugt, dass alle neuen Behauptungen des DSV schon Rückzugsgefechte darstellen.

Quelle: E-Mail an mich von www.yachtsport-schneider.de