Der RYA-SRC ist in Deutschland nach Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung gültig. Aus diesem Grunde muss er in Deutschland nicht anerkannt werden, und wird auch nicht anerkannt.
Interessierte oder uninformierte Stellen zitieren in ihren Stellungsnahmen absichtsvoll oder aus Unwissenheit nur den Satz: "Das RYA-SRC wird in Deutschland nicht anerkannt". Herr Schellhammer und Herr Roth vom BSH bestätigen, dass der britische SRC gültig ist.
07.04.2008
UKW-Betriebszeugnis - SRC (Short Range Certificate)
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