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02.03.2011

Etwas Lustiges nebenher…

Entgegen aller Behauptungen der RYA SRC sei in Deutschland nicht gültig (überall sonst auf der Welt sind britische Scheine gültig) macht der DSV jetzt bei der "Anpassungsprüfung " einen Rückzieher und sagt, dass es diese Prüfung doch nicht geben würde und empfiehlt den DSV Schein zu machen (es liegt mir die schriftliche Aussage des DSV-PA HH Vorsitzenden Pöhlmann vor). Natürlich dürfen sie das empfehlen und der Grund dass es die "Anpassungsprüfung" nicht geben wird ist auch klar. Ich habe es auch immer gesagt:

es gibt keine rechtliche Handhabe für eine solche Anpassungsprüfung. Alles was bisher kam waren Presseerklärungen ohne jegliche Rechtskraft.

Ihr habt mit dem RYA SRC ein Seefunkzeugnis nach den internationalen Radio Regulations und nach den Empfehlungen der europäischen Organisation CEPT ausgestellt.

Auch auf eine Anzeige hin (Waschpo Heiligenhafen) gab es keine Reaktion der Wasser-und Schifffahrtsdirektion, die den Fall dem zuständigen Herrn Schwarz des BMVBS weiterleitete und von dort kam nichts, angeblich war alles noch unklar. Alle involvierten Institutionen verbreiten seit fast 4 Jahren, der RYA- SRC sei in Deutschland ungültig, drohen eine Anpassungsprüfung an und verabschieden dafür sogar einen Fragenkatalog. Und jetzt heißt es : April April, es gibt doch keine Anpassungsprüfung. Ein Trauerspiel, wie so oft in der Politik !!

Man will die Wassersportler verunsichern, damit sie brav ihre Prüfungsgebühren dem DSVc zuführen, denn nur darum geht es ja. Von der Sache her ist der RYA SRC wie alle englischen Scheine den DSV-Scheinen SKS,.SSS, SHS und auch SRC hoch überlegen, und alle Welt, die sich hier etwas auskennt, lacht über das dt. "Führerschein(un)wesen".

Ich kann zwar keine Garantien abgeben, bin aber überzeugt, dass alle neuen Behauptungen des DSV schon Rückzugsgefechte darstellen.

Quelle: E-Mail an mich von www.yachtsport-schneider.de

07.04.2008

UKW-Betriebszeugnis - SRC (Short Range Certificate)

Der RYA-SRC ist in Deutschland nach Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung gültig. Aus diesem Grunde muss er in Deutschland nicht anerkannt werden, und wird auch nicht anerkannt.
Interessierte oder uninformierte Stellen zitieren in ihren Stellungsnahmen absichtsvoll oder aus Unwissenheit nur den Satz: "Das RYA-SRC wird in Deutschland nicht anerkannt". Herr Schellhammer und Herr Roth vom BSH bestätigen, dass der britische SRC gültig ist.

24.07.2007

Hallo Europa

Funkzeugnisse und bald auch Segelscheine muss man nicht mehr bei deutschen „Behörden“ machen. Mein RORC war plötzlich nicht mehr gültig, nur wegen einer roten Taste…
Jetzt habe ich meinen SRC von der Royal Yachting Association.
Kurse in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Wien, Zürich Dresden, Ried i. Innkreis
Alternativ zum deutschen UKW-Schein bietet die Bootsfahrschule Dresden-Leipzig Kurse für das englische SRC- Zeugnis an. Der Kurs ist in Englisch und dauert einen ganzen Tag (9.00 - 18.00 Uhr), bei Bedarf mit deutscher Übersetzung. Die Prüfung findet am selben Tag statt, und besteht aus praktischen Tests während des Unterrichts und einem Theorie-Fragebogen: es sind 15 Fragen in 30 Minuten zu beantworten, davon 13 "multiple choice" Fragen. Danach Ausstellung des Scheins durch die Royal Yachting Association (RYA). Der RYA-Schein ist international anerkannt.
Vorteil: Geringer Zeitaufwand bei geringeren Kosten, kein Prüfungsstress. Wir können uns auf das für die echte Praxis wichtige Funken in Englisch konzentrieren.
Wenn Sie das NATO-Alphabet (Alpha, Bravo, Charlie, usw.) beherrschen, geht alles viel leichter. Auch eine Tabelle mit den wichtigsten Funksprüchen in Englisch ist dabei, so dass ihr euer Englisch testen könnt. Also runterladen und vorab auswendig lernen!

UKW-Betriebszeugnis - SRC (Short Range Certificate)
Alle Sportskipper müssen dieses Zeugnis erwerben, da es für die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheits-Funksystem (GMDSS - Global Maritime Distress and Safety System) auf UKW benötigt wird. In Deutschland (ab 2008), Kroatien und Frankreich besteht für den Skipper die Funkzeugnispflicht, sobald ein Funkgerät an Bord ist.

Allgemeines Funk-Betriebszeugnis - LRC (Long Range Certificate)
Beinhaltet das SRC. Ein Wochenende, der erste Tag ist der SRC-Teil. Mit diesem Zeugnis ist es möglich, am Seefunk über alle Wellen UKW/KW/GW und Satelliten teilzunehmen. Das bedeutet: weltweites Funken.

UKW-Binnenschifffahrts-Zeugnis (UBI)
Dieses Zeugnis sollte abgelegt werden, wenn im Binnenbereich gefunkt werden soll. Da hier auch das Mobiltelefon funktioniert, ist dieser Schein nicht zwingend notwendig. Im Kombilehrgang (SRC+UBI) können beide Scheine erworben werden. Wer allerdings den alten RORC hat, benötigt UBI nicht.